Seit 1. November 2011 gilt die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Besitzer (Betreiber) einer Trinkwasserinstallation sind verantwortlich für die Einhaltung dieser Verordnung im häuslichen Bereich. Die hervorragende Qualität des Lebensmittels Trinkwasser muss für den Nutzer sichergestellt werden. Deshalb sind die Qualitätsparameter der Trinkwasserverordnung einzuhalten.
Folgende Punkte sind unter anderem zu beachten:
Vermeidung von Trinkwassertemperaturen, welche das Bakterien- und Keimwachstum fördern können. Kaltwassertemperaturen höchstens 25 °C, Warmwassertemperatur mindestens 60 °C. Temperatur in der Zirkulationsleitung mindestens 55 °C.
Der Trinkwasserwechsel im System muss gewährleistet sein. Wasser hat keine unbegrenzte Haltbarkeit. Stagniertes Wasser muss durch ablaufen ersetzt werden, bevor es als Trinkwasser genutzt werden kann. Selten genutzte Ablaufstellen, wie eventuell Gäste Dusche/Badewanne oder periodisch genutzte Wasserentnahmestellen, wie für die Gartenbewässerung, sind regelmäßig zu spülen.
Untersuchungspflicht nach den Neuerungen TrinkwV. § 14 besteht bei Anlagen mit folgenden Eigenschaften:
> Warmwasserspeichervolumen mehr als 400 Liter
> mehr als 3 Liter Wasservolumen innerhalb der Warmwasserverteilung
> Vernebelungsmöglichkeit für Warmwasser (z.B. bei Armaturen)
> Abgabe von Trinkwasser zur Gewinnerzielung
Mit dem Einbau von Probenahmeventilen können Wasserproben ohne großen Aufwand regelmäßig gezapft werden. Die Überprüfung erfolgt von dafür zertifizierten Laboren.
Bild rechts: Viega Probenahmeventil
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